2020RECOGNITION OF EXCELLENCEHotelsCombined
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Covid19: Aktuelle Situation und Sicherheitsmaßnahmen

Gültiger 2G-Nachweis

FFP2-Maskenpflicht

Geöffnet ist ausschließlich für geimpfte und genesene Personen (Es gilt eine Sonderregelung für Kinder von 12-15 Jahren). Das Skigebiet, Hotellerie, Gastgewerbe sowie alle öffentlichen Verkehrsmittel können nur mit einem gültigem 2G-Nachweis genutzt werden. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen unseres Hotels.

Weitere Details und aktuelle Informationen zum Tourismus in St. Anton am Arlberg finden Sie hier.